§ 9 Jugendschutzgesetz
Nach § 9 Jugendschutzgesetz werden alkoholische Getränke in Deutschland erst ab dem 18. Lebensjahr verkauft, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Solche alkoholarmen Getränke wie Bier, Wein und Champagner fallen nicht in die Kategorie, da der Alkoholgehalt in ihnen 15% nicht überschreitet. Gleichzeitig werden auch die restlichen Getränke mit dem gleichen Alkoholgehalt ab 18 verkauft.
In Begleitung von Personen, die für die Erziehung zu alkoholischen Getränken verantwortlich sind, werden sie ab dem 14. Lebensjahr (!) Entlassen.
Interessant zu wissen!
Laut dem Statistikportal Statista sind die Deutschen sehr zurückhaltend, mit anderen über solche Themen zu sprechen, weil sie zu persönlich für sie sind:
Sprechen Sie über das, worüber Sie nicht sprechen können: verbotene Themen
In Dänemark beispielsweise werden ab 16 Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% verkauft. In Österreich, der Schweiz und Belgien gilt das gleiche Gesetz wie in Deutschland (mit einigen landes- oder kantonabhängigen Ausnahmen). Und in Luxemburg kann man generell jedes Getränk mit 16 kaufen.
Deshalb machen sich die Deutschen und ihre Altersgenossen aus den USA lustig, wo Alkohol erst ab 21 verkauft wird, während man in Deutschland bereits in diesem Alter eine Hochschulausbildung abschließen kann.