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Sozialversicherung in Deutschland

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Kürzlich haben wir die Frage der Steuern in Deutschland angesprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Sozialversicherung gesondert analysiert werden sollte. Es ist keine Steuer, aber jeder muss sie zahlen.
Per Definition ist die Sozialversicherung Schutz vor dem Staat im Falle von Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, Alter oder anderen Unglücksfällen.

Historische Tatsache: Es ist das erste Mal, dass die staatliche Sozialversicherung in Deutschland gesetzlich verankert wurde. Sie wurde 1883 von Otto von Bismarck durchgeführt.

Wenn Sie erwerbstätig sind, sind Sie verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung bei einem der staatlichen Krankenversicherungsämter abzuschließen. Der Versicherungsschutz Ihrer Wahl umfasst die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (Kranken- und Altersversicherung). Zwei davon haben wir bereits aufgelistet.

Die dritte ist die Arbeitslosenversicherung. Sie muss auch vom staatlichen Krankenversicherungsamt abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, unabhängig davon, ob Sie gekündigt haben oder entlassen wurden, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, die Ihnen dann alle Sozialversicherungsleistungen ausbezahlt. Man kann jedoch nicht für immer auf dem Arbeitsamt stehen, ohne einen Job oder den Versuch, einen zu finden.

Es folgt die geseztliche Renteversicherung. Sie leisten einen Beitrag zur Rentenversicherung, wenn Sie das Rentenalter erreichen oder wenn Sie behindert werden, erhalten Sie Ihre Rente für den Rest Ihres Lebens. Vollzeit-Privatunternehmer sind von dieser Art der Versicherung ausgenommen.

Nicht zuletzt sind Sie von der Unfallversicherung am Arbeitsplatz befreit.
Alle Versicherungsbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Nur die Arbeitsunfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt.

Die Prämien für all diese Dienstleistungen hängen von Ihrem Gehalt ab und werden als Prozentsatz berechnet. Sie darf aber eine bestimmte Geldsumme nicht überschreiten. Die Krankenversicherung kostet je nach Kasse ca. 7%, die Rentenversicherung 9,35%, 1,275-1,525% Pflegeversicherung, 1,5% Arbeitslosenversicherung. Exakt der gleiche Betrag (+1,6% der Arbeitsunfallversicherung) wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Es gibt auch eine wunderbare Sache, die alle Studenten gerne benutzen – Minijob. Minijob ist jeder Job, bei dem Sie 450 Euro im Monat oder weniger erhalten. In diesem Fall zahlen Sie absolut nichts, und Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie. Die Websites zur Stellensuche haben sogar einen speziellen Bereich (Stellen bis 450 Euro).

Wenn Sie unseren Artikel über Steuern in Deutschland und Steuerklassen nicht gelesen haben, empfehlen wir ihn sehr.
Wir wünschen allen einen schönen Tag.

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