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Visum für die Familienzusammenführung in Deutschland

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Das zu erwähnende Thema ist die Familienzusammenführung in Deutschland. Nehmen wir an, Sie haben eine Arbeit gefunden, sind an einer Universität eingeschrieben oder konnten nachweisen, dass Ihre Großmutter deutsch-jüdischer Herkunft ist, die im Zweiten Weltkrieg gelitten hat. Juhu, Sie sind nach Deutschland gezogen, aber Ihr Mann/Frau/Kind hatte weniger Glück, aber Sie planen nicht, sich von ihnen zu trennen.

Deutsche Beamte werden sich niemals (fast) in die Bande der Liebe oder Verwandtschaft einmischen, daher gibt es ein Verfahren, mit dem Ihr Ehepartner oder Ihr Kind das gleiche Visum wie Sie bekommen kann. Eine Familienzusammenführung ist möglich, wenn Sie ein nationales Visum (für mehr als 3 Monate), die deutsche Staatsangehörigkeit und den Flüchtlingsstatus besitzen.

Voraussetzung für Ihre andere Hälfte: Mindestens 18 Jahre, Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1). Ein Visum zur Familienzusammenführung kann wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung (Vorstrafen, Beteiligung an terroristischen Gruppen usw.) verweigert werden. Die Liste dieser Gefahren ist nicht klar definiert. Ein Visum wird auch dann verweigert, wenn ein Ehepartner, der nach Deutschland umziehen will, zuvor aus dem Land ausgewiesen wurde.

Voraussetzung für Ihr Kind. Wenn Ihr Kind unter 16 Jahre alt ist, gibt es keine sprachlichen Anforderungen (aber vergessen Sie nicht die Pflicht zum Besuch einer deutschen Schule, die ohne Sprache nicht möglich ist). Wenn ein Kind im Alter von 16-18 Jahren ein hohes Maß an Deutsch braucht, aber auch das ist keine Erfolgsgarantie. Ein “Kind” ab 18 Jahren kann nur transportiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Kind in Ihrer Obhut ist, aber das ist nicht einfach. Es ist einfacher, einen Job an einer Universität, einen Studentenkollegen oder einen Sprachkurs zu bekommen. Wenn das Kind außerehelich oder aus einer anderen Ehe geboren wird und Sie kein ausschließliches Sorgerecht haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.

Die Anforderungen sind für Sie. Angemessene Wohnfläche für die ganze Familie (12 m2 pro Erwachsener, 10 m2 pro Kind unter 6 Jahren). Einkommen, mit dem Sie Ihre Familie ohne zusätzliche Subventionen des Staates versorgen können. Krankenversicherung für alle Mitglieder der zukünftigen wiedervereinigten Familie.

Weitere Maßnahmen sind Standard: Wir sammeln alle Dokumente und gehen zur Botschaft. Der wichtige Punkt ist, dass genau diese Art von Visum nicht von Deutschland aus, mit einem Touristenvisum kommend, und in der deutschen Botschaft seines Landes gemacht werden sollte. Andernfalls ist es ein Verstoß gegen die Visumsverordnung und die Gefahr einer weiteren Ablehnung. Die Liste der Dokumente finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Ihres Landes.

Aber denken Sie daran, dass es viele Möglichkeiten gibt, und nur für den Fall, dass es sich lohnt, einige davon in Betracht zu ziehen.

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